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Bayerischer Heilbäder-Verband fordert 2G-Regel auch in Thermen und Bädern

Peter Berek, © wilmasfriends.de
Peter Berek, © wilmasfriends.de

Bad Füssing, 17. Januar 2022 – Der Bayerische Heilbäder-Verband (BHV) fordert für die Bäder und Thermen in den Heilbädern und Kurorten die Einführung der 2-G-Regel wie auch in der Gastronomie.  „Die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, in der Gastronomie die 2 G-Regel zu belassen, war absolut richtig“, so der BHV-Vorsitzende, Landrat Peter Berek.  „Das muss jetzt aber endlich auch für unsere Thermen und Bäder gelten. Denn ebenso wie die Gastronomie sind wir kein Pandemietreiber, das hat die Auswertung der Luca-App ergeben. Dennoch gilt für uns die 2G plus-Regel. Und nicht nur das: Wir haben auch eine maximale Auslastung von 25 Prozent als Auflage. Damit ist kein Bad und keine Therme auch nur annähernd wirtschaftlich zu betreiben.“ 

Berek verwies darauf, dass die Heilbäder und Kurorte im Jahr 2020 die ersten waren, die mit großem Aufwand ausführliche Hygienekonzepte erstellt und auch umgesetzt hätten. „Dazu gab es auch Ortstermine mit Vertretern der Staatsregierung. Wir haben die Konzepte, und sie sind sehr gut. Wir verstehen nicht, warum wir jetzt schlechter behandelt werden als die Gastronomie.“ Im Jahr 2020 durften zwischen 50 Prozent und maximal zwei Drittel der Garderobenschränke in den Bädern und Thermen belegt sein. „Jetzt sind wir bei 25 Prozent – warum man das so verschärft hat, ist für uns völlig unverständlich. Unsere Konzepte sorgen für ausreichend Sicherheit in unseren Einrichtungen“

 Eine lückenlose Kontrolle von 2G sei für die Betreiber der bayerischen Thermen selbstverständlich und werde auch von unseren Besuchern akzeptiert. Sie sollte so schnell wie möglich für Thermen und Bäder eingeführt werden. „Wir haben für viele Maßnahmen und Einschnitte bei der Bekämpfung der Pandemie Verständnis“, betonte der BHV-Vorsitzende. „Wir tragen auch vieles mit, und wir verstehen auch, dass es die Politik nicht leicht hat. Aber Konzepte müssen auch schlüssig und nachvollziehbar sein. 2 G in der Gastronomie und 2 G plus mit scharfen Auflagen in den Thermen und Bädern ist aber weder schlüssig noch nachvollziehbar. Hier fordern wir Korrekturen, und zwar so schnell wie möglich.“