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Rosi Raab Illerstraße 17 83026 Rosenheim E-Mail
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Bad Füssing/München, 26.07.2021 – Die ambulante Kur ist jetzt eine Pflichtleistung der Krankenkassen. Gerade in diesen Zeiten eine ideale Möglichkeit, aus dem bedrängten Alltagsgeschehen heraus nachhaltige medizinische Begleitung zu erhalten. Der Bayerische Heilbäder-Verband (BHV) und der Bayerische Hausärzteverband empfehlen deshalb den Patienten, diese Leistung auch in Anspruch zu nehmen. „Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt, wenn Ihre Beschwerden anhalten und Sie dringend etwas für Ihre Gesundheit tun müssen“, rät der BHV-Vorsitzende Alois Brundobler. „Das betrifft nicht nur Menschen mit Rückenleiden oder anderen Gelenkschmerzen. Auch Symptome wie Depressionen, Erschöpfungszustände oder eine Post-Covid-Erkrankung sollte man ernst nehmen und mit Hilfe einer ambulanten Vorsorgeleistung angehen.“ Die ambulanten Vorsorgeleistungen sind in §23 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V geregelt.
Der Bayerische Hausärzteverband begrüßt die neue Regelung. „Ambulante Vorsorgemaßnahmen in anerkannten Kurorten stellen einen wichtigen Baustein zur Gesunderhaltung der Menschen dar“, erklärt Dr. Jakob Berger, ausgebildeter Kneipparzt und Vorstandsmitglied des Bayerischen Hausärzteverbandes. „Typische Volkskrankheiten wie Rückenschmerz und Herz-Kreislauferkrankungen sind weiter auf dem Vormarsch, und vor allem auch psychische Leiden treten durch die Corona-Pandemie und ihre Begleitumstände verstärkt auf. Hier haben sich ambulante Vorsorgemaßnahmen zur Stärkung von Körper und Geist bewährt. Eine Kur in einem Heilbad oder Kurort mit den einzigartigen ortsgebundenen Heilmitteln und der Kompetenz erfahrener Kurmediziner wirkt sich zudem positiv auf das Immunsystem aus, und ein gut funktionierendes und trainiertes Immunsystem trägt dazu bei, gefährlichen Erkrankungen vorzubeugen beziehungsweise sie besser zu überstehen.“
Der Weg zu einer ambulanten Vorsorgemaßnahme führt über die Hausarztpraxis. „Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt, ob und welche Vorsorgemaßnahme im individuellen Fall geeignet ist. Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt füllt dann gegebenenfalls gemeinsam mit Ihnen den entsprechenden Antrag für die Krankenkasse aus“, rät Dr. Berger Versicherten, die eine solche Präventionsleistung in Anspruch nehmen wollen. Auch die Geschäftsstelle des Bayerischen Heilbäder-Verbandes kann Auskunft und Hilfestellung geben.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Kurarzt und 90 Prozent der Kosten für die Therapien. Zudem können sie einen Tageszuschuss von 16 Euro für die Unterkunft übernehmen. Die Patienten können den Ort, die Unterkunft, den Kurarzt und die Therapeuten selbst wählen.
Der Bayerische Heilbäder-Verband will genau darauf achten, wie die Krankenkassen mit der Gesetzesänderung umgehen. „Schlupflöcher darf es nicht geben, und Ausreden nehmen wir auch nicht hin. Die Politik hat ein starkes Signal an die Kostenträger gesandt, ihre Bereitschaft für präventive Maßnahmen zu erhöhen“, so Alois Brundobler. „Eine Kur ist eine Pflichtleistung – ohne Wenn und Aber.“
Informationen zum Thema Kur gibt es beim Bayerischen Heilbäder-Verband telefonisch unter der Nummer 08531/975590 oder auf der Homepage www.gesundes-bayern.de. Unter dem Menüpunkt „Gesund werden“ findet man hier eine Checkliste für den Weg zu einer ambulanten Badekur.