Antragstellung Praxis – Krankenkassen genehmigen Heilbehandlung

Arztberatung
Arztberatung

Für die Antragstellung muss der behandelnde Arzt die medizinische Notwendigkeit begründen. Sie wird von den Krankenkassen und gegebenenfalls auch vom Medizinischen Dienst geprüft. Bei Genehmigung werden die Kurarztkosten zu 100% und Kurmittel zu 90% bezuschusst, hinzu kommt je nach Krankenkasse eine Tagespauschale von 16 Euro für Erwachsene und 25 Euro für Kleinkinder.

Alternativ zur medizinischen Vorsorgeleistung nach § 23 SGB V kann der Arzt auch eine Präventionsempfehlung nach §25 SGB V erteilen und hierfür das Muster 25 „Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten“ verwenden. Hilfreich ist, wenn der behandelnde Arzt die klassischen Naturheilverfahren und die Wirkung ortsgebundener Heilmittel in den praxisrelevanten Kurorten kennt.

Ein großes Plus: Das Budget für Heilmittelverordnungen der niedergelassenen Ärzte wird durch die Verschreibung von Präventionsmaßnahmen, durch den Kurantrag nicht belastet!

Flyer Vorsorge Kuren