Bayerischer Heilbäder-Verband fordert Bundesregierung zum Handeln auf

Klaus Holetschek, Vorsitzender, © Bayerischer Heilbäder-Verband e.V.
Klaus Holetschek, Vorsitzender, © Bayerischer Heilbäder-Verband e.V.

 

Bad Füssing – Der Bayerische Heilbäder-Verband hat den Gesetzlichen Krankenkassen ein skandalöses Verhalten auf Kosten von Älteren, Kranken und Behinderten vorgeworfen. „Der Prüfbericht des Bundesversicherungsamtes zeigt eindeutig auf, dass die Krankenkassen vor allem auf jüngere und gesunde Mitglieder setzen und ältere Menschen, chronisch Kranke und Behinderte vernachlässigen“, sagte der Vorsitzende des Bayerischen Heilbäder-Verbandes Klaus Holetschek. „Der Bericht deckt so viele Fehlentwicklungen auf, dass die Politik unverzüglich eingreifen muss.“ Das Bundesversicherungsamt stellt in seinem Prüfbericht wörtlich fest, dass die Krankenkassen „in gewisser Weise Risikoselektion betreiben.“ So beanstandete die Behörde Zielgruppenvereinbarungen zwischen Krankenkassen und externen Werbern, welche die Mitgliederwerbung auf „gute Risiken“ beschränkten. Für Hausfrauen und Rentner erhielten Werber gar keine Werbeprämien.

Auch bei den Leistungen setzen die Krankenkassen offensichtlich auf jüngere und gesunde Mitglieder. So schreibt das Bundesversicherungsamt in seinem Bericht, dass Krankenkassen gerade in Leistungsbereichen, die vorwiegend junge und gesunde Versicherte anlocken, wie etwa Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung, „rechtswidrige Leistungen häufig aus Kulanz gewähren.“ Anträge im Bereich Vorsorge und Rehabilitation würden dagegen häufiger abgelehnt.- je nach Krankenkasse betrug die Ablehnungsquote bis zu 19,4 Prozent. Bei Hilfsmitteln wie beispielsweise Windeln bei Inkontinenz betrug die Quote bis zu 24,5 Prozent. Besonders betroffen von den Ablehnungen waren nach Einschätzung von Patientenorganisationen chronisch Kranke, bildungsbenachteiligte und schwer behinderte Menschen.

„Belegt wird diese krasse Fehlentwicklung auch durch den historischen Tiefstand bei den ambulanten Kuren im Jahr 2017“, so Holetschek weiter. Nach Angaben der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe gab es im vergangenen Jahr bundesweit nur noch knapp 37.000 ambulante Vorsorgeleistungen nach §23 Abs. 2 SGB V in anerkannten Kurorten. Noch Mitte der 90er Jahre waren es 900.000. In Bayern sank die Zahl auf knapp 16.000 ab.

Holetschek forderte deshalb die Bundesregierung auf, in diese Entwicklung umgehend einzugreifen. „Sie muss das Präventionsgesetz komplett überarbeiten und den Risiko-Strukturausgleich der Krankenkassen auf den Prüfstand stellen. „Der Prüfbericht zeigt, dass das Präventionsgesetz ein zahnloser Tiger mit vielen schwammigen Formulierungen ist, ohne die Möglichkeit, Druck auf die Krankenkassen auszuüben. Der Risikostrukturausgleich belohnt Krankenkassen mit hohen Ausgaben für Krankheiten“, so Holetschek.

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