Bayerischer Heilbäder-Verband fordert Neuausrichtung der Gesundheitspolitik

Bei der Diskussion (v.l.): Dr. Jakob Berger, 2. stellvertretender Landesvorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes e.V., Dr. Claudia Wöhler, Geschäftsführerin der Landesgeschäftsstelle Bayern der BARMER, Ingrid Fischbach, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Moderator Martin Breitkopf vom BR und Vorsitzender Klaus Holetschek, © Bayerischer Heilbäder-Verband e.V.
Bei der Diskussion (v.l.): Dr. Jakob Berger, 2. stellvertretender Landesvorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes e.V., Dr. Claudia Wöhler, Geschäftsführerin der Landesgeschäftsstelle Bayern der BARMER, Ingrid Fischbach, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Moderator Martin Breitkopf vom BR und Vorsitzender Klaus Holetschek, © Bayerischer Heilbäder-Verband e.V.

 

Bad Endorf, 11. April 2017 – Der Bayerische Heilbäder-Verband (BHV) hat eine Neuausrichtung der Gesundheitspolitik in Deutschland gefordert. Auf der Frühjahrstagung des Verbandes in Bad Endorf verabschiedeten die Teilnehmer aus 46 Heilbädern und Kurorten dazu einen Zehn-Punkte Forderungskatalog zur Bundestagswahl 2017.

„Wir brauchen eine Gesundheitspolitik, die den Menschen in den Mittelpunkt des Gesundheitssystems stellt und dementsprechend auch eine Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes von 2015“, sagte der BHV-Vorsitzende Klaus Holetschek. „Eine moderne Gesundheitspolitik berücksichtigt die demografische Entwicklung, die Zunahme chronischer Erkrankungen wie Diabetes oder Demenz sowie die längere Lebensarbeitszeit der Menschen, und sie fördert verstärkt ein betriebliches Gesundheitsmanagement.“ Die bayerischen Heilbäder und Kurorte seien mit ihrer medizinischen Kompetenz ein wichtiger Baustein im Gesundheitssystem und müssten deshalb weiter unterstützt werden.

Die 70 Teilnehmer der Tagung diskutierten ihre Forderungen mit der Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Ingrid Fischbach, dem Zweiten Stellvertretenden Landesvorsitzenden des Bayerischen Hausärzteverbandes Dr. Jakob Berger und Dr. Claudia Wöhler, Geschäftsführerin der Landesgeschäftsstelle der BARMER in Bayern.

Staatssekretärin Ingrid Fischbach würdigte die Rolle der bayerischen Heilbäder und Kurorte im Gesundheitssystem. „Wir haben in dieser Legislaturperiode die richtigen Weichen gestellt, um gesundheitsförderndes Verhalten zu stärken und vom Lebensstil abhängige Krankheiten zu verhindern oder ihren Verlauf günstig zu beeinflussen. Mit dem Präventionsgesetz ermöglichen wir gute und qualitativ hochwertige Angebote in allen Lebensbereichen. Und wir alle wollen auch im Alter noch gute Jahre verbringen. Deswegen haben wir dem Ziel, Pflegebedürftigkeit durch Reha-Maßnahmen zu vermeiden oder zu verzögern, in der Pflegereform mehr Gewicht gegeben.“

In seinem Zehn-Punkte-Papier verlangt der BHV unter anderem, dass der ganzheitliche Ansatz der Medizin stärker im Präventionsgesetz berücksichtigt werden muss. Ortsgebundene Heilmittel in den Kurorten und Heilbädern wie Moor, Sole oder Thermalwasser müssten in den Heilmittelkatalog aufgenommen werden. Präventionsmaßnahmen, deren Wirkung belegt und anerkannt ist, sollten stärker gefördert werden.

Die veränderte Arbeitswelt, die Zunahme chronischer Erkrankungen und von Demenzerkrankungen sowie die längere Lebensarbeitszeit haben nach Ansicht des BHV weitreichende Folgen für die Gesellschaft und das gesamte Gesundheitssystem. „Hier gibt es in der Gesundheitspolitik noch viele Baustellen“, sagte Holetschek. So werde die Bedeutung des betrieblichen Gesundheitsmanagements noch sträflich vernachlässigt. Der Verband fordert deshalb eine vereinfachte steuerliche Absetzbarkeit von Präventionsmaßnahmen insbesondere bei kleineren und mittleren Unternehmen. Berufe wie Pflegekräfte, Physio- und Ergotherapeuten und andere Heilmittelerbringer müssten aufgewertet werden. Dazu gehöre auch eine Gebührenordnung mit einer leistungsgerechten Vergütung. „Wir brauchen eine bundesweite Kampagne für Pflegeberufe“, so Holetschek. „Pflegekräfte brauchen und verdienen eine höhere Wertschätzung für ihre Tätigkeit.“

Nach dem dramatischen Rückgang der ambulanten Vorsorgeleistungen nach §23 Abs. 2 SGB V fordert der Bayerische Heilbäder-Verband einen vereinfachten Zugang zu diesen Leistungen. Wichtig sei ein vereinfachtes Antragsverfahren bei den Kuren mit mehr Transparenz für Ärzte und Patienten. Diese Leistungen müssten auch zur Pflichtleistung der Kassen werden. „Versicherte sollten selbst entscheiden können, ob sie die Leistungen an ihrem Wohnort oder in einem Heilbad oder Kurort in Anspruch nehmen“, betonte Holetschek.

Da der Bedarf an Leistungen in der Rehabilitation weiter steigen wird, verlangt der Bayerische Heilbäder-Verband auch eine stärkere Vernetzung aller Akteure – vom Hausarzt über das Krankenhaus bis hin zur Sozialstation.

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