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Bad Füssing – Der Bayerische Heilbäder-Verband (BHV) hat die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag aufgefordert, Kuren schnellstmöglich zur Pflichtleistung der Krankenkassen zu machen. „Das Kabinett hat im Dezember den entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Er muss jetzt unverzüglich in die parlamentarische Beratung und vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden“, betont der kommissarische BHV-Vorsitzende Alois Brundobler. „Wir warten seit Jahren darauf, dass Versicherte einen Anspruch auf eine Kur haben. Um Planungssicherheit für potenzielle Kurgäste zu bekommen, erwarte ich, dass noch vor der Bundestagswahl die Änderung beschlossen wird. Für eine Hängepartie oder ein Hinauszögern haben wir und die durch Corona geschädigte Bevölkerung kein Verständnis.“
Der Bayerische Heilbäder-Verband fordert schon lange, dass ambulante Vorsorgeleistungen in Heilbädern und Kurorten nach §23 Absatz 2 und 4 Sozialgesetzbuch V zur Pflichtleistung der Krankenkassen werden. Noch Mitte der neunziger Jahre hatte es bundesweit 900.000 ambulante Kuren gegeben. Durch die Gesundheitsreformen sank diese Zahl dramatisch. So gab es 2019 bundesweit nur mehr 31.763 ambulante Vorsorgeleistungen, in Bayern waren es 14.622. Nach gültiger Rechtslage können Krankenkassen eine ambulante Vorsorgeleistung in einem Kurort genehmigen, wenn alle sonstigen medizinischen Behandlungsmöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft sind, oder wegen besonderer Umstände nicht durchgeführt werden können. Aus dieser Kann-Bestimmung soll nach vorliegendem Gesetzentwurf nun eine Pflichtleistung der Kassen werden. Auch die stationäre Kur in einer geeigneten Einrichtung soll unter denselben Voraussetzungen zur Pflichtleistung werden.
„Das ist längst überfällig, weil die Krankenkassen seit Jahren einen Sparkurs auf Kosten der Versicherten fahren“, so Brundobler weiter. „Die Covid-19-Pandemie führt uns doch derzeit dramatisch vor Augen, wie wichtig die Themen Gesundheit und Prävention sind. Sie werden in Zukunft noch bedeutender werden. Heilbäder und Kurorte bieten seit Jahren höchste medizinische Kompetenz und eine ausgezeichnete Infrastruktur, um Menschen gesund zu erhalten, oder ihren Gesundheitszustand deutlich zu verbessern.
Seit Beginn der Pandemie haben Heilbäder und Kurorte in ihren Rehakliniken Betten für Coronapatienten zur Verfügung gestellt. Damit haben sie ein weiteres Mal ihre Bedeutung für das Gesundheitswesen unterstrichen. Die Kur als Pflichtleistung ist ein wesentlicher Baustein dafür, eine Pandemie und ihre Auswirkungen zu bewältigen.“